Energieberatung (EBN) für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Module 1 und 2

Die Energieberatung teilt sich in verschiedene Module auf, die über das BAFA gefördert werden.

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 für Unternehmen - (früher Energieberatung Mittelstand)

  • Hierbei wird ein Betrieb mit einem oder mehreren Gebäuden auf energetische Einsparpotenziale hin untersucht
  • Ziel ist die Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

  • Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau
  • Untersuchungsgegenstand ist das Gebäude
  • Ziel ist bei
    einem Bestandsgebäuden ein energetisches Sanierungskonzept zu erstellen wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes zu erreichen ist
    einem Neubau eine Beratung zu einem bundesgefördertes Effizienzhaus.
     

Förderhöhe

Die Energieberatung wird mit bis zu 80% der Netto-Kosten über das BAFA gefördert.

  • im Modul 1 (Energieaudit DIN 16247) bis zu einem Beraterhonorar von EUR 7.500
  • im Modul 2 (Energieberatung DIN 18599) bis zu einem Beraterhonorar von EUR 10.000 in Abhängigkeit von der Gebäudegröße
    • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
    • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
    • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.

Antragsberechtigt im Modul 1 und 2

  1. Kleine oder mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter und unter 50 Millionen Euro Jahresumsatz, bzw. 43 Millionen € Jahresbilanzsumme)
  2. Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise), kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen, soziale und gesundheitliche Einrichtungen oder eine Kultureinrichtungen
  3. Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 kWh beträgt

Die Beratung nach Modul 1 gliedert sich in mehrere Schritte

  • Einleitender Kontakt, Vertragsabschluss
    Zur Festlegung der Rahmenbedingungen der Beratung.
    Insbesondere werden die mit der Beratung verbundenen Ziele und Erwartungen bestimmt sowie die Kriterien, an denen Energieeffizienzmaßnahmen gemessen werden soll.
  • Auftakt-Besprechung
    Hier werden insbesondere die zu liefernden Daten, Anforderungen an Messungen und Vorgehensweisen für die Installation von Messausrüstungen abgestimmt. Ferner wird die die praktische Durchführung der Energieberatung geklärt. Dazu gehört, dass von Ihrer Seite eine für die Begleitung der Energieberatung verantwortliche Person benannt wird.
  • Datenerfassung der benötigten Energiemengen
    Es werden Informationen und Daten über den Energieverbrauch erfasst, wie beispielsweise über die energieverbrauchenden Systeme, Prozesse und Einrichtungen und die quantifizierbaren Parameter, die den Energieverbrauch beeinflussen.
  • Außeneinsatz mit Identifikation und Bewertung der Schwachstellen
    Es erfolgt mindestens eine Begehung Ihrer Liegenschaft, um den Energieeinsatz zu evaluieren und Bereiche und Prozesse zu ermitteln, wo zusätzliche Daten benötigt werden. Dabei werden in Abstimmung mit Ihnen Arbeitsabläufe sowie das Nutzerverhalten und ihr Einfluss auf den Energieverbrauch und die Effizienz untersucht. Auf dieser Basis sollen möglichst erste Verbesserungsvorschläge generiert werden.
  • Analyse
    In dieser Phase wird von unserer Seite die bestehende Situation der energiebezogenen Leistung festgestellt. Es erfolgt eine Aufschlüsselung des Energieverbrauchs auf der Verbrauchs- und Versorgungsseite. Auf dieser Grundlage werden von uns Ansätze zur Verbesserung der Energieeffizienz bestimmt. Diese Verbesserungsmöglichkeiten werden nach mit Ihnen abgestimmten Kriterien bewertet, wie beispielsweise nach den erforderlichen Investitionen oder der Rentabilität der Investition.
  • Bericht
    Der Bericht enthält eine Zusammenfassung, allgemeine Informationen zum Hintergrund, die Dokumentation der Energieberatung und eine Liste der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz mit
    - Empfehlungen und Plänen zur Umsetzung,
    - Annahmen, die für die Berechnung der Einsparungen verwendet wurden,
    - Informationen über anwendbare Zuschüsse und Beihilfen,
    - geeigneter Wirtschaftlichkeitsanalyse,
    - Vorschlägen für Mess- und Nachweisverfahren für eine Abschätzung der Einsparung nach der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen,
    - möglichen Wechselwirkungen mit anderen vorgeschlagenen Empfehlungen und Schlussfolgerungen
  • Abschlussbesprechung
    Präsentation der Ergebnisse mit weiterführenden Erklärungen und Berichtsübergabe.

Die Beratung nach Modul 2 kann verschieden aussehen

  1. Bei einem Bestandsgebäude zeigt das förderfähige energetisches Sanierungskonzept auf, wie ein Nichtwohngebäude
    Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder
    wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

  2. Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Sollten Sie Fragen zu einem dieser Punkte haben, sprechen Sie uns doch bitte einfach an. Mit einem Anruf können die meisten Unklarheiten direkt geklärt werden.

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