Energieaudits nach EDL-G für große Unternehmen

Nach Artikel 8 Absatz 4 Energiedienstleistungsgesetz  (EDL-G) müssen größere Unternehmen die nicht unter die Bezeichnung KMU ("kleine und mittlere Unternehmen") fallen alle vier Jahre ein Energieaudit erstellen lassen. Dieses Energieaudit muss von einem qualifizierten und akkreditierten Experten durchgeführt werden.

Das übergeordnete Ziel ist es hierbei eine Energieeffizienzsteigerung um 20% bis zum Jahr 2020 zu erreichen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt zur Umsetzung dieser Ziele eine Liste von qualifizierten Personen und Unternehmen bereit, die diese Leistungen gesetzeskonform erstellen können. ePotenziale ist von Beginn an auf dieser Liste geführt und kann bis heute auf eine Reihe von erfolgreich durchgeführten Ebergieaudits zurückblicken.

Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil!

ePotenziale erstellt für Ihr Unternehmen  - unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben - ein nachhaltig angelegtes Audit welches geeignet ist, Ihren Energiebedarf wirtschaftlich und zukunftsorientiert zu optimieren.

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